Anlieferungen werden registriert und gewogen. Jede Anlieferung wird sorgfältig auf ihre Zusammensetzung kontrolliert. Müll, der sich nicht zum Verbrennen eignet, wird aussortiert. Die Kosten richten sich nach dem Gewicht des angelieferten Abfall (siehe Benutzungsentgelte).
Es darf nur Abfall angeliefert werden, der
- nicht recyclebar ist,
- in der Stadt Bamberg oder dem Landkreis Bamberg angefallen ist (Abfall aus anderen Städten oder Ländkreisen muss zum jeweils regionalen Abfallentsorger gebracht werden),
- ein Brennverhalten ähnlich wie Hausmüll aufweist,
- keine schädlichen Einwirkungen auf Umwelt, technische Anlagenteile und das Bedienungspersonal hat.
Von der Anlieferung sind deshalb alle Abfälle ausgeschlossen, die nach ihrer Art und Menge nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen behandelt werden können, wie z. B.
- nicht brennbare Stoffe (u. a. Erde, Bauschutt, Steine, Sand, Schlämme aller Art, Glas, Asche, Schlacke, Metalle, Gartenzäune, landwirtschaftliche Geräte oder Teile davon, Autoteile),
- menschliche und tierische Auswurfstoffe, Stalldung, Reste aus Neutralisationsgruben, ekelerregende und überriechende Stoffe, pathologische Abfälle, Tierkadaver usw.,
- Grasschnitt und Pflanzenabfälle,
- flüssige oder leicht vergasende Stoffe aller Art,
- Fettschlämme,
- Giftstoffe, soweit diese eine Gefahr für Bedienungspersonal und Anlage bedeuten, radioaktive Abfälle, Asbest oder asbesthaltige Teile,
- Stoffe, die wegen ihres hohen Schadstoff-, Schwermetall- oder ihres Säure- oder Laugengehaltes oder Gehaltes an Chemikalien das MHKW Bamberg gefährden, ungewöhnlich verschmutzen und den Verbrennungsprozess oder die Rauchgasemission ungünstig beeinflussen (darunter fallen z. B. Autoreifen),
- leicht entzündbare, gasende und explosive Stoffe oder Abfälle (u. a. Feuerwerkskörper, Munition, Druckgasflaschen, trockene oder nasse Karbidrückstände, zur Selbstentzündung neigende Stoffe, größere Mengen Filmabfälle),
- brennende oder glühende Abfälle,
- Sperrgut aller Art, das mit dem vorhandenen Spermüllshredder nicht zerkleinert werden kann. Das sind sperrige Güter, Baumstümpfe und insbesondere Holz dessen Größe 2,00 m Länge oder 2,00 m Breite oder den Querschnitt von 6 cm überschreitet,
- Stäube jeglicher Art,
- Restabfälle, die mit vorgenannten Stoffen vermischt sind.
Weitere ausgeschlossene Stoffe
Recyclingbare Stoffe, da diese von den Restabfällen zu trennen und über eine besondere Erfassung dem Wirtschaftskreislauf zuzuführen sind. Dies gilt insbesondere für
- Glas jeder Art,
- organische Küchenabfälle, Obst-, Gemüse-, Essensreste, Grasschnitt und sonstige Pflanzenabfälle,
- nicht verunreinigtes Papier, Pappe, Kartonagen,
- Metalle, insbesondere Metalldosen,
- sortenreine Kunststoffe,
- nicht verunreinigtes Styropor und ähnliche Wertstoffe (ausgenommen HBCDD-haltige Dämmmaterialien).
Diese Materialien sind von der thermischen Behandlung ausgeschlossen, sobald durch die jeweils zuständige Gebietskörperschaft Erfassungssysteme oder Einrichtungen zur stofflichen Verwertung in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt sind (z. B. in Wertstöffen oder durch Tonnen). Informationen dazu erhalten Sie bei den Abfallberatungen von Stadt und Landkreis Bamberg. Der Ausschluss weiterer Materialien bei gegebener Verwertungsmöglichkeit bleibt vorbehalten.
Ebenfalls von der Abnahme ausgeschlossen sind Abfälle, die nach den Abfallwirtschaftssatzungen von Stadt und Landkreis Bamberg von der Entsorgung bzw. vom Einsammeln und Befördern ausgenommen sind. Die Abfallwirtschaftssatzungen können auf den Internetseiten von Stadt und Landkreis Bamberg eingesehen werden.